Voraussetzung zur Anwendung des deutschen Scheidungsrechts ist nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, daß zum Zeitpunkt der letzen mündlichen Verhandlung eine Scheidung nach ausländischem Recht nicht möglich war.
OLG Schleswig - Az: 12 UF 102/03
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


