| Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden |
| Erwartet die Ehefrau aus
einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann schon
vor Ablauf des Trennungsjahres Scheidungsantrag stellen. Die Fortsetzung
der Ehe ist für ihn unzumutbar, weil, würde das Kind während
der Ehe und noch vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geboren, gem.
§ 1592 Ziff. 2 BGB die Vaterschaft des Ehemannes vermutet würde.
OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.04.2000 - 20 WF 32/00 |