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Geburt eines Kindes muss nicht abgewartet werden
Erwartet die Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis ein Kind, kann der Ehemann schon vor Ablauf des Trennungsjahres Scheidungsantrag stellen. Die Fortsetzung der Ehe ist für ihn unzumutbar, weil, würde das Kind während der Ehe und noch vor Einleitung des Scheidungsverfahrens geboren, gem. § 1592 Ziff. 2 BGB die Vaterschaft des Ehemannes vermutet würde.

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.04.2000 - 20 WF 32/00