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Aufsichtspflicht, wenn das Kind Rad fährt
Für die Beurteilung des Umfangs der Aufsichtspflicht über ein Kind kommt es auf die individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes in Verbindung mit den äußeren Umständen und nicht auf eine Altersgrenze an. Auf einer Spielstraße sind an die Aufsichtspflicht der Eltern geringere Anforderungen zu stellen, als in anderen Verkehrsräumen.

OLG Hamm – Az: 9 U 226/99