| Aufsichtspflicht, wenn das Kind Rad fährt |
| Für die Beurteilung
des Umfangs der Aufsichtspflicht über ein Kind kommt es auf die individuellen
Eigenschaften und Fähigkeiten des Kindes in Verbindung mit den äußeren
Umständen und nicht auf eine Altersgrenze an. Auf einer Spielstraße
sind an die Aufsichtspflicht der Eltern geringere Anforderungen zu stellen,
als in anderen Verkehrsräumen.
OLG Hamm – Az: 9 U 226/99 |