Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein sog. gemeinschaftliches Testament errichten. Hierunter ist die Zusammenfassung von gemeinschaftlich getroffenen letzwilligen Verfügungen zu verstehen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.