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Urteile - Diesel-Fahrzeuge
Verkehrsrecht
Der Abgasskandal (Abschalteeinrichtung, Thermofenster, erforderliches Software-Update etc.) hat dafür gesorgt, dass die Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Neben dem Abgasskandal spielt zudem das Diesel-Fahrverbot eine Rolle beim Wertverlust.
Dieselfahrzeuge führen zu einer Belastung der Luft durch Stickoxide. Von Diesel-Verboten können Dieselfahrzeuge betroffen sein, die der Euro-Norm 1 bis 5 entsprechen. Dies hängt von der konkreten Verbotszone ab.
Es ist möglich, dass eine Entschädigung für den Diesel-Wertverlust vom Hersteller verlangt werden kann. Betroffene müssen hierzu selbst rechtliche Schritte einleiten.
Grundsätzlich stehen Geschädigten drei Optionen zur Verfügung:
Betroffene können versuchen, die Rückabwicklung des Kauvertrags und Erstattung des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung durchzusetzen.
Widerruf bei Autokredit: Der Kunde tritt vom ursprünglichen Kreditvertrag zurückt und fordert eine Rückabwicklung ein.
Geschädigte, die das Fahrzeug behalten wollen, können wegen der bewussten Verbraucher-Täuschung im Abgasskandal Schadensersatz verlangen.
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