Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.318 Anfragen

Verkehrsunfall: Merkantiler Minderwert bei vorsteuerabzugsberechtigtem Geschädigten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ist der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er den merkantilen Minderwert seines Fahrzeugs nur netto ersetzt verlangen. Ein in einem Gutachten ausgewiesener Betrag, der sich am Regelfall eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten orientiert, ist um den darin enthaltenen Umsatzsteueranteil zu kürzen.

Was ist der merkantile Minderwert?

Der merkantile Minderwert bezeichnet den Vermögensverlust, den ein Geschädigte dadurch erleidet, dass für ein verunfalltes Fahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur regelmäßig nur ein geringerer Kaufpreis erzielt werden kann als für dasselbe Fahrzeug ohne Unfallvorschaden. Dieser Vermögensverlust stellt einen erstattungsfähigen Schaden dar und ist im Rahmen des Schadensersatzes auszugleichen.

Wie wird die Höhe des Minderwerts üblicherweise ermittelt?

Die Höhe des merkantilen Minderwerts ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Preis, der für ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug aufzubringen wäre, und dem Preis, der für das verunfallte Fahrzeug zu zahlen wäre. Schadensgutachten orientieren sich dabei regelmäßig am Regelfall eines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten. Für diesen sind die jeweiligen Bruttobeträge einschließlich Mehrwertsteuer maßgeblich. Die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung enthält in diesem Fall daher bereits einen Umsatzsteueranteil, auch wenn sie als „steuerneutral“ bezeichnet wird.

Welche Bedeutung hat die Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten?

Ist der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt, wirkt sich die Umsatzsteuer auf seinen Vermögensstand nicht aus, da er sie beim Erwerb eines Fahrzeugs als Vorsteuer geltend machen kann. Maßgeblich für die Schadensberechnung sind dann die Nettobeträge. Der Vermögensnachteil, der durch den Unfall entsteht, ist demnach die Differenz der Nettopreise für das unfallfreie und das verunfallte Fahrzeug. Ein im Gutachten brutto ausgewiesener Minderwert ist deshalb um den darin enthaltenen Umsatzsteueranteil zu kürzen. Eine Bezeichnung der Wertminderung als „steuerneutral“ im Gutachten ändert hieran nichts, wenn sich die Berechnung erkennbar an Bruttobeträgen orientiert.


AG Cham, 06.12.2021 - Az: 8 C 617/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln