Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.678 Anfragen

Fahrerlaubnisentzug bei Alkoholabhängigkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Alkoholabhängigkeit schließt nach Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung unabhängig davon aus, ob es zu strafrechtlich oder verkehrsrechtlich relevanten Vorfällen gekommen ist, da die Fähigkeit zur Trennung von Alkoholkonsum und Fahren krankheitsbedingt regelmäßig fehlt. Eine externe Diagnose der Abhängigkeit, insbesondere durch eine auf Suchterkrankungen spezialisierte Klinik nach mehrtägiger stationärer Behandlung, kann diese Einschätzung tragen, auch wenn ein fahreignungsärztliches Gutachten die Kriterien der ICD-10 nicht im Einzelnen durchprüft.

Alkoholabhängigkeit als eigenständiger Ausschlussgrund

Alkoholabhängigkeit führt nach Nr. 8.3 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Entscheidend ist dabei allein das Vorliegen der Erkrankung als solcher; auf ein strafrechtlich oder verkehrsrechtlich auffälliges Verhalten der betroffenen Person kommt es nicht an. Grund hierfür ist, dass Alkoholabhängigkeit als Krankheit die Fähigkeit beeinträchtigt, den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer zu trennen (sogenanntes Trennungsvermögen). Wer alkoholabhängig ist, verfügt krankheitsbedingt grundsätzlich nicht über diese Fähigkeit, sodass die Fahreignung unabhängig von einer konkreten Gefährdung im Einzelfall entfällt.

Wie wird die Diagnose einer Alkoholabhängigkeit gestellt?

Das Fahrerlaubnisrecht definiert den Begriff der Alkoholabhängigkeit nicht selbst, sondern setzt ihn voraus. Nach den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung sollte die sichere Diagnose „Abhängigkeit“ entsprechend den diagnostischen Leitlinien nach ICD-10 nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr von sechs dort genannten Kriterien gleichzeitig vorlagen. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem ein starker Wunsch oder eine Art Zwang zum Substanzkonsum, eine verminderte Kontrollfähigkeit hinsichtlich Beginn, Beendigung und Menge des Konsums, der Nachweis einer Toleranzentwicklung sowie ein anhaltender Konsum trotz bewusster schädlicher Folgen.

Welche Bedeutung haben die Begutachtungsleitlinien für die gerichtliche Prüfung?

Den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung kommt keine rechtsnormative Qualität zu. Es handelt sich um eine Sollvorgabe, die andere Wege der Feststellung einer Alkoholabhängigkeit nicht ausschließt. Orientiert sich ein Fahreignungsgutachten nicht streng an dieser Sollvorgabe, steht dies der Annahme einer Alkoholabhängigkeit daher nicht zwingend entgegen. Die für die Entziehung der Fahrerlaubnis erforderliche Erkenntnis, dass ein Fahrerlaubnisinhaber im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ungeeignet ist, kann vielmehr auf jedem rechtskonformen Weg gewonnen werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass sich die ICD-10-Kriterien maßgeblich an der gesundheitlichen Vorgeschichte orientieren und ihre Erhebung eine weitgehende Kooperation der betroffenen Person voraussetzt. Da eine Verschleierung der Erkrankung durch unzutreffende Angaben zur Vorgeschichte im fahrerlaubnisrechtlichen Kontext nicht auszuschließen ist, muss die Feststellung einer die Fahreignung ausschließenden Krankheit aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs auch ohne ausreichende Kooperation der betroffenen Person möglich sein.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VGH Bayern, 17.12.2015 - Az: 11 ZB 15.2200

ECLI:DE:BAYVGH:2015:1217.11ZB15.2200.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant