Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.040 Anfragen

Keine Verdoppelung des Fahrverbots bei nicht einschlägigen Voreintragungen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Verdoppelung des Fahrverbots auf zwei Monate wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitung und zwei Voreintragungen ist rechtswidrig, wenn die Voreintragungen nicht einschlägig sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Amtsgericht hat das nach der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgesehene Fahrverbot von einem Monat wegen der vorsätzlichen Begehung und zweier Voreintragungen auf zwei Monate verdoppelt.

Auch unter Berücksichtigung eines vom Senat hinzunehmenden Ermessens des Amtsgerichtes im Zusammenhang mit Fahrverbotsentscheidungen, erweist sich das Urteil insoweit als rechtsfehlerhaft.

Die beiden Voreintragungen sind nicht einschlägig.

Zwar ist die Geschwindigkeitsüberschreitung massiv; für sie sieht der Bußgeldkatalog aber dennoch nur ein einmonatiges Fahrverbot vor. Außerdem ist - wobei es ohnehin unerheblich wäre- auch die Grenze zu einem zweimonatigen Fahrverbot noch nicht nahezu erreicht, wie das Amtsgericht aber meint.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe