Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.085 Anfragen

Annahme eines fingierten Verkehrsunfalls

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Es ist eine Einwilligung in die Beschädigung des Fahrzeuges anzunehmen, wenn der Schaden auf fiktiver Gutachtenbasis abgerechnet wird, es sich um einen leicht stellbaren Verkehrsunfall mit nur geringem Verletzungsrisiko für alle Beteiligten handelt, der Unfall zur Nachtzeit auf einer zu dieser Uhrzeit gerichtsbekannt wenig befahrenen Straße geschieht, ein ungewöhnlicher Fahrfehler eingetreten sein soll, die Unfallbeteiligten zu einer in der Versicherungsbranche als „Auto-Bumser“ bekannten Großfamilie gehören, es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein Fahrzeug der Oberklasse handelt, eine Nachbesichtigung des Fahrzeuges nicht ermöglicht wurde und eine Reparatur zu höheren als den eingeklagten Kosten vorgenommen werden soll.

Hierzu führte das Gericht aus:

Wendet der Haftpflichtversicherer - wie vorliegend - ein, ein Verkehrsunfall sei gestellt, so trägt er die volle Beweislast i.S.v. § 286 ZPO dafür, dass der Unfall auf einer mit der Einwilligung zur Beschädigung verbundenen Absprache der Beteiligten beruht. Dabei setzt die Überzeugungsbildung des Gerichts keine mathematisch lückenlose Gewissheit voraus; vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, 01.10.2019 - Az: VI ZR 164/18).

Zur Überzeugung des Gerichts steht im vorliegenden Fall fest, dass der Kläger in die weitere Beschädigung des Pkw eingewilligt hat.

Die Überzeugung des Gerichts beruht auf folgenden Umständen:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Offenburg, 26.02.2021 - Az: 2 O 193/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld