Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts bei Weiternutzung des Unfallfahrzeugs
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein nach einem Verkehrsunfall zu ersetzender Vermögensschaden ist auch der nach einer Reparatur möglicherweise verbleibende merkantile Minderwert. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte die Sache behält und weiterbenutzt, der Minderwert sich also nicht in einem Verkauf konkretisiert. Dies beruht darauf, dass ein Kraftfahrzeug, das Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkauf in der Regel trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als ein unfallfreies Fahrzeug.
AG Köln, 14.05.2021 - Az: 269 C 125/20
ECLI:DE:AGK:2021:0514.269C125.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.