Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.080 Anfragen
Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei explodierender Autobatterie einstehen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug ausgehende Gefahren abgedeckt. Eine solche Gefahr stellt aber die Explosion der Batterie des versicherten Fahrzeugs beim Startvorgang dar, auch wenn dieser mit einer Starthilfe durch ein anderes Fahrzeug unterstützt wird.
Weder die kurzzeitige Außerbetriebssetzung noch die Veräußerung des Fahrzeugs lassen eine Ruhensversicherung als Bestandteil der Kfz-Haftpflicht entfallen.
OLG Dresden, 19.07.2021 - Az: 4 W 475/21
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...