Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.516 Anfragen

Gutgläubigkeit des Erwerbers bei eidesstaatlicher Versicherung des Veräußerers über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beim Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen spricht das Fehlen des Kraftfahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II grundsätzlich für das Fehlen der Verfügungsberechtigung des Veräußerers. Daher gehört die Überprüfung der Berechtigung des Veräußerers anhand der Zulassungsbescheinigung Teil II zu den Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens.

Die sich aus dem Fehlen des Kraftfahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ergebenden Bedenken können nur durch Umstände ausgeräumt werden, die darauf hindeuten, dass dem Veräußerer der Brief nicht deshalb fehlt, weil ein anderer Berechtigter ihn zu seiner Sicherung einbehält.

Die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 5 StVG über den Verlust des Dokuments genügt als Nachweis eines solchen Umstands nicht aus, wenn zwischen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gegenüber der zuständigen Behörde und dem Kaufvertragsschluss bereits eine erhebliche Frist (hier: 2 Monate) verstrichen ist.


LG Bad Kreuznach, 18.05.2016 - Az: 3 O 41/16

ECLI:DE:LGBDKRE:2016:0518.3O41.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant