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Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten eines „unbrauchbaren“ Schadensgutachtens

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Schadenshöhe, das letztendlich „unbrauchbar“ ist, weil es nicht die beiden Vorschäden des Fahrzeugs berücksichtigt, müssen vom Schädiger dennoch ersetzt werden, wenn der Geschädigte diese Unbrauchbarkeit nicht zu vertreten hat.

Dies ist der Fall, wenn der Geschädigte das Fahrzeug kurz vor dem Unfall erworben hatte und im Kaufvertrag die Vorschäden nicht angeben worden sind, weshalb es nahe liegt, dass der Verkäufer ihm die Vorschäden augenscheinlich nicht offenbart hat, während die polizeilichen Unfallfotos erkennen lassen, dass das Fahrzeug optisch einen ordentlichen und gepflegten Zustand gemacht hat.


LG Hamburg, 13.01.2017 - Az: 306 O 170/15

ECLI:DE:LGHH:2017:0113.306O170.15.00

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