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Wenn der Beifahrer ins Lenkrad greift ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Pkw-Halter haftet einem Beifahrer gegenüber nicht aus § 7 StVG, wenn der Beifahrer in das Lenkrad gegriffen hat. Die Halterhaftung ist dann nämlich nach § 8 Nr. 2 StVG ausgeschlossen, weil „der Verletzte bei dem Betrieb des Kfz tätig war“.

Wer als Beifahrer ins Lenkrad greift, während der Fahrer die Fensterscheibe herunterkurbelt, ist „beim Betrieb des Kraftfahrzeugs“ im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG tätig.


LG Memmingen, 15.09.2023 - Az: 32 O 1552/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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