Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.993 Anfragen

Nutzungsausfallentschädigung: Nutzungswille des Geschädigten bei Zeitraum von mehr als zwei Monaten zwischen Unfall und Reparaturbeginn

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Rahmen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung ist bein einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten zwischen dem Verkehrsunfall und dem Reparaturbeginn jedenfalls dann ein Nutzungswille des Geschädigten anzunehmen, wenn dieser die Haftpflichtversicherung des Schädigers zeitnah nach dem Unfall darauf hingewiesen hat, dass er die Reparatur nicht vorfinanzieren könne, und mit der Reparatur alsbald nach der Regulierungszusage bzw. Zahlung der Haftpflichtversicherung begonnen wird. Ob der zwischenzeitliche Zeitablauf auf einem der Haftpflichtversicherung zurechenbaren zögerlichen Regulierungsverhalten beruht oder auf äußeren Umständen, z.B. dem Pandemiegeschehen der Covid19-Pandemie, ist dabei unerheblich.

Den Geschädigten, der sich gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf die fehlende Möglichkeit der Vorfinanzierung der Reparatur beruft, trifft in der Regel keine Pflicht zu einer umfassende Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse.


AG Wiesbaden, 06.10.2021 - Az: 93 C 3797/20 (22)

ECLI:DE:AGWIESB:2021:1006.93C3797.20.22.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz