Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.573 Anfragen

Verkehrsunfall und die fiktive Reparaturkostenabrechnung nach Teilreparatur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Übersteigen die Nettoreparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand ohne über dem Wiederbeschaffungswert zu liegen, kann der Geschädigte auf dieser Basis dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug durch eine (Teil-)Reparatur jedenfalls in verkehrssicheren Zustand versetzt und es mindestens sechs Monate weiter benutzt.

Eines Nachweises über die Kosten der Reparatur bedarf es nicht. Zu den für eine sach- und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten muss er erst dann vortragen, wenn das zur Grundlage seiner fiktiven Abrechnung gemachte Sachverständigengutachten unzureichend ist.


KG, 14.12.2017 - Az: 22 U 177/15

ECLI:DE:KG:2017:1214.22U177.15.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant