Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.065 Anfragen

Vollkaskoversicherung: Meinungsverschiedenheiten über die Schadenshöhe

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Sachverständigenverfahren zwischen der Vollkaskoversicherung und dem Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenshöhe vereinbart, so wird vor dessen Abschluss der Entschädigungsanspruch nicht fällig.

Dieses Sachverständigenverfahren ist in § 84 VVG ausdrücklich vorgesehen, was dazu führt, dass die Regelung des § 309 Nummer 14 BGB nur dahingehend verstanden werden kann, dass das dort genannte Verfahren hiervon nicht umfasst ist, da das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG üblicherweise in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird. § 309 Nummer 14 BGB bezieht sich auf Verfahren, die die gütliche Einigung in außergerichtlichen Streitbeilegungen zum Gegenstand haben. Hiermit sind Schlichtungs- und Mediationsverfahren gemeint und nicht das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG.


AG Essen, 07.02.2019 - Az: 137 C 175/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg