Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.519 Anfragen

Leistungsbefreiende Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Besitzer/Leasingnehmer nach § 851 BGB

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Anwendungsbereich des § 851 BGB (Ersatzleistung an Nichtberechtigten) ist nicht eröffnet, wenn die Leistung an einen Berechtigten erfolgt.

Der Begriff der Gutgläubigkeit (Kenntnis vom Recht des Dritten bzw. Unkenntnis infolge grober Fahrlässigkeit) des § 851 BGB ist inhaltlich mit dem des § 932 Abs. 2 BGB (gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten) identisch.

Für eine gutgläubige Regulierung i.S.d. § 851 BGB ist der KFZ-Haftpflichtversicherer nicht gehalten, vom Anspruchsteller die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II zu verlangen.

Zur Vermeidung des Vorwurfs grob fahrlässiger Unkenntnis des Eigentums am beschädigten Fahrzeug ist der KFZ-Haftpflichtversicherer auch ohne erkennbare Anhaltspunkte gegen die Eigentümerstellung des Besitzers am unfallbeschädigten Fahrzeug gehalten, diesen zu einer eindeutigen Erklärung über die Eigentumsverhältnisse aufzufordern.


LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - Az: 2 O 6786/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant