Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vorrang an Fußgängerüberwegen gilt nur für Fußgänger, nicht für Radfahrer. Das Gesetz spricht in § 26 Abs. 1 StVO ausdrücklich von zu Fuß gehenden. Die im Gesetz explizit genannte Ausnahme betrifft Fahrer von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen.

Angesichts dieses klaren Wortlautes des Gesetzes überzeugt es nicht, wenn vereinzelt die Ansicht vertreten wird, dass der Vorrang an Fußgängerüberwegen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Radfahrer gelten soll, solange nur deren Überquerungsabsicht rechtzeitig erkennbar ist.


AG Würzburg, 24.05.2022 - Az: 30 C 1164/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant