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Nachweis des Eigentums an einem PKW

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für den Nachweis des Eigentums an einem PKW genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

Legt ein Dritter die Zulassungsbescheinigung in einer Kfz-Werkstatt ohne weitere Erklärungen vor, kann regelmäßig hieraus noch nicht gefolgert werden, dass er als Vertreter des Eingetragenen auftritt.


OLG Dresden, 21.01.2020 - Az: 4 U 1805/19


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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