Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.661 Anfragen

Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem Empfangsberechtigten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Heilung eines Zustellungsmangels nach § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG i.V.m. Art. 9 BayVwZVG ist auch dann möglich, wenn eine Abschrift des zuzustellenden Dokuments nicht dem Zustellungsadressaten, sondern einem sonstigen Empfangsberechtigten zugeht.

Dies gilt selbst dann, wenn der Empfänger die Ermächtigung zur Empfangnahme erst nach Vornahme der fehlerhaften Zustellung erhält, sofern er das Schriftstück im Zeitpunkt der Bevollmächtigung noch in Besitz hat.

Soll mit der Verfahrensrüge ein Gehörsverstoß beanstandet werden, der darin gesehen wird, dass das Gericht einen Hinweis auf die beabsichtigte Verwertung gerichtsbekannter Tatsachen nicht ordnungsgemäß erteilt hat, gehört zur Zulässigkeit der Rüge ein hinreichend spezifizierter Vortrag, was der Beschwerdeführer im Falle der Anhörung geltend gemacht bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte.


BayObLG, 21.01.2022 - Az: 202 ObOWi 2/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden