Schmerzensgeldbemessung bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einem Geschädigten, der durch einen Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall bei Bewusstsein und ansprechbar ist, infolge von anschließenden Hirninfarkten aber ein Schwerstpflegefall wird und sich in keiner Weise mehr verständigen kann und schließlich nach einem Zeitraum von rund vier Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zustehen.
Der Schmerzensgeldanspruch geht gemäß § 1922 BGB auf die Erben des Verstorbenen über.
OLG Celle, 04.11.2020 - Az: 14 U 81/20
ECLI:DE:OLGCE:2020:1104.14U81.20.00
Nachfolgend: BGH - VI ZR 1325/20 (anhängig)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder