Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.184 Anfragen

Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt: Verfassungsgerichtshof hebt Urteil des Amtsgerichts Wuppertal auf

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit Beschluss vom 21. Juni 2022 hat der Verfassungsgerichtshof der Verfassungsbeschwerde eines Wuppertalers stattgegeben und festgestellt, dass er durch ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ist.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Beschwerdeführer hatte einen Verkehrsunfall erlitten und wollte seinen Fahrzeugschaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners ersetzt erhalten.

Da diese den Schaden nur teilweise regulierte, klagte er vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Dieses nahm sein Vorbringen zu Kosten, die durch das Verbringen des beschädigten Fahrzeugs von der Reparaturwerkstatt in eine externe Lackiererei entstanden sein sollen und von der Werkstatt unter der Bezeichnung „Pauschale Verbringungskosten“ abgerechnet worden sind, nicht zur Kenntnis.

Es wies die Klage insoweit ab und führte zur Begründung unter anderem aus, dass die geltend gemachte Kostenpauschale für die Fahrzeugverbringung ohne eine tatsächliche Verbringung des Fahrzeugs in eine Lackiererei nicht ersatzfähig sei.

Eine solche Verbringung hatte der Beschwerdeführer, dessen Wagen nach dem Unfall im Bereich der Schadstelle neu lackiert worden war, aber vorgetragen.

Der Verfassungsgerichtshof sah hierin eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG. Ein Verstoß gegen die daraus folgende Pflicht, Parteivorbringen zu berücksichtigen, sei festzustellen, wenn erhebliches Vorbringen übergangen oder seinem wesentlichen Inhalt nach nicht richtig erfasst werde.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Wuppertal zurückverwiesen.


VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - Az: VerfGH 104/21

Quelle: PM des VerfGH Nordrhein-Westfalen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant