Das Zusatzschild „für Anlieger frei“ gibt nicht nur das Befahren der Straße durch die Anlieger, sondern auch den Verkehr mit den Anliegern frei.
Dabei ist Voraussetzung, dass Ziel oder Ausgangspunkt an der gesperrten Straße liegen, nicht aber, dass das Anliegergrundstück nur durch sie erreichbar ist.
AG Neuburg/Donau, 30.12.2021 - Az: 3 OWi 23 Js 18252/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...