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Abzug neu für alt beim Motorradhelm bei einem Motorradunfall?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei dem Unfall eines Motorradfahrers unter Beteiligung des getragenen Helmschutzes selbst bei relativ kleinen Beschädigungen, die sich äußerlich auf das Visier beschränken, wegen der Möglichkeit verborgener sonstiger Substanzschäden kein Abzug „neu für alt“ zu machen.


OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - Az: I-1 U 236/10

ECLI:DE:OLGD:2011:1011.I1U236.10.00

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