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Abzug neu für alt beim Motorradhelm bei einem Motorradunfall?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei dem Unfall eines Motorradfahrers unter Beteiligung des getragenen Helmschutzes selbst bei relativ kleinen Beschädigungen, die sich äußerlich auf das Visier beschränken, wegen der Möglichkeit verborgener sonstiger Substanzschäden kein Abzug „neu für alt“ zu machen.


OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - Az: I-1 U 236/10

ECLI:DE:OLGD:2011:1011.I1U236.10.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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