Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.256 Anfragen

Unfall an der Grundstücksausfahrt mit entgegen der Fahrtrichtung fahrendem Radfahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Benutzung des für diese Fahrtrichtung nicht freigegebenen Radwegs auf der gegenüberliegenden linken Straßenseite, begründet ein anspruchsminderndes Mit- bzw. Eigenverschulden wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO i.V.m § 2 Abs. 4 S. 2 StVO, welches sich der Geschädigte nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten lassen muss.

Die vorzunehmende Haftungsverteilung gegenüber einem aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden Kraftfahrer rechtfertigt eine Haftung von 1/3 zu 2/3 zu Gunsten der Radfahrerin.

Der Wartepflichtige ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass Unfälle bei der Ausfahrt aus einem Grundstück vermieden werden. Das Verschulden des Fahrradfahrers wiegt daher schwerer als das Fehlverhalten des Ausfahrenden, dem ein - allerdings vorsätzlicher - Verstoß nach § 1 II StVO anzulasten war. Der Ausfahrende hatte vorliegend keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Fahrradfahrer, der sich aus der falschen Richtung näherte, den Ausfahrenden sehen und ihm das Vorrecht gewähren werde.


OLG Hamm, 11.01.2019 - Az: 9 U 81/18

ECLI:DE:OLGHAM:2019:0111.9U81.18.00

Martin BeckerTheresia DonathPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe