Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.311 Anfragen

Wartepflicht bei Unfall ohne Fremdschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall stritten Versicherungsnehmer und die Versicherung um die Schadensregulierung nach einem Unfall ohne Fremdschaden. Die Fahrerin hatte nach einem Zusammenstoß mit einer Leitplanke, der zum wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs führte, nicht am Unfallort gewartet, da kein Schaden an der Leitplanke festgestellt wurde. Am folgenden Tag wurde die Vollkasko-Versicherung informiert.

Die Vollkasko-Versicherung lehnte den Schaden unter Verweis auf die Versicherungsbedingungen ab, nach denen es u.a. hieß:

Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant