Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.799 Anfragen
Fahrzeugversicherung und der Teilediebstahl
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Beweiserleichterung, wonach in der Fahrzeugversicherung das sog. äußere Bild eines Diebstahls regelmäßig dann gegeben ist, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abstellt, an dem er es später nicht wieder vorfindet, gilt entsprechend für die Entwendung von Teilen eines abgestellten Fahrzeugs.
Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass das Fahrzeug unbeschädigt abgestellt und beschädigt wieder aufgefunden wurde.
Das Auffinden des Fahrzeugs mit Aufbruchspuren (hier: eine eingeschlagene Seitenscheibe) für sich allein begründet allerdings noch nicht das äußere Bild der Entwendung, weil solche Beschädigungen auch bei einem vorgetäuschten Diebstahl vorhanden sein können.
Eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Versicherungsfalls in der Kfz-Versicherung ist für den Fall des fachgerechten und ohne jegliche Begleitschäden erfolgten Ausbaus von 2 Vordersitzen und eines Navigationsgerätes aus einem in einer engen Einzelgarage abgestellten Pkw zu bejahen.
OLG Hamm, 08.02.2012 - Az: I-20 U 172/11
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0208.I20U172.11.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!