Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.761 Anfragen

Unfall fotografiert - Bußgeld für Gafferbilder?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer beim Vorbeifahren mit dem PKW ein Mobiltelefon („Smartphone“) horizontal deutlich in Richtung eines verunfallten Fahrzeuges hält kann nach Ansicht des Gerichtes damit auch nur eine Funktion des Mobiltelefones nutzen. Entweder filmt er das verunfallte Fahrzeug oder er fotografiert es. Einen anderen Sinn kann diese äußere Handlung kaum ergeben.

Denn wollte der Betroffene sein Mobiltelefon lediglich vom Beifahrersitz verlegen, macht es keinen Sinn, das Mobiltelefon in Richtung des verunfallten Fahrzeuges zu halten. Zumal es beim bloßen Verlegen des Telefones an eine andere Stelle nahegelegen hätte, das Telefon vertikal in die Hand zu nehmen. Vertikal kann ein Mobiltelefon nämlich mit einer Hand viel leichter gefasst und verlegt werden als in horizontaler Position. Es ergibt beim bloßen Verlegen des Telefones keinen Sinn, sich durch horizontales Halten des Telefones das Verlegen unnötig zu erschweren.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler