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Straßenverkehrsgefährdung wegen Überholens bei sichtbarem Gegenverkehr?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein ein Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr stellt noch keine Verletzung des § 5 Abs. 2 StVO dar. Ein falsches Überholen liegt nur dann vor, wenn das Überholen unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs für einen durchschnittlichen Fahrer nicht gefahr- und behinderungslos möglich ist.


OLG Jena, 18.03.2019 - Az: 1 OLG 151 Ss 22/19

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