Mitberücksichtigung der „halben Vorfahrt“ bei einem Verkehrsunfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Verkehrsunfall ist auch für den vorfahrtberechtigten Fahrer nicht unabwendbar, wenn er seinerseits anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren müsste, sich der Unfallstelle aber mit mehr als nur mäßiger Geschwindigkeit nähert.
Zur Bestimmung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit ist auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls abzustellen - insbesondere drauf, ob es sich um eine unübersichtliche und schlecht einsehbare Kreuzung bezogen auf die zu beachtende Vorfahrt des von rechts kommenden Verkehrs handelt.
Die Überschreitung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit kann zu einer Mithaftungsquote von 30% führen.
OLG Frankfurt, 30.11.2017 - Az: 3 U 183/16
ECLI:DE:OLGHE:2017:1130.3U183.16.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...