Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.115 Anfragen

Prüffrist der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Schadensregulierung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Regulierung von Unfallschäden beginnt die dem gegnerischen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer zuzubilligende Prüffrist mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens.

Die Anforderungen an ein die Prüffrist auslösendes spezifiziertes Anspruchsschreiben sind stets unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu bestimmen, wobei die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht.

Wurde dem gegnerischen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer noch kein Unfallbericht übermittelt, hat das Anspruchsschreiben grundsätzlich (kurze) Angaben zum Unfallhergang aus Sicht des Anspruchstellers zu enthalten.


OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - Az: 4 W 16/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant