Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.779 Anfragen

Be- und Entladevorgänge eines Lkw und die Betriebsgefahr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird eine spezielle Entladungsvorrichtung (hier: Elektroameise; ein elektronischer Hubwagen) zum Be- und Entladevorgänge eines Lkw genutzt, so gehören diese Tätigkeiten zum Betrieb des Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass bei einem Unfall auch die Betriebsgefahr des Lkw berücksichtigt werden muss.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Beim Beladen eines Lkw mit Elektroameisen stieß ein Fahrer gegen den Fuß eines anderen Fahrers, wobei dieser verletzt wurde. Das in der Sache befasste Gericht kürzte den Schadensersatzanspruch des Geschädigten um ein Drittel, weil die Betriebsgefahr seines Lkw zu berücksichtigen sei.

Ob sich eine Betriebsgefahr verwirklicht, richtet sich danach, ob sich der Unfall in einem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang des Kraftfahrzeugs ereignet. Es ist nicht zwingende Voraussetzung, dass der Unfall auf einer öffentlichen Fläche passiert oder der Motor noch läuft.

Zur Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs gehören auch die Gefahren, die sich durch die Ladevorrichtung oder das Ladegut selbst ergeben.


OLG Köln, 06.12.2018 - Az: 3 U 59/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant