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Betriebsgefahr eines Motorrads ist bei Unfall nicht grundsätzlich erhöht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Betriebsgefahr eines Motorrads ist bei einem Unfall nicht grundsätzlich erhöht sondern richtet sich vor allem nach diejenigen Schäden, die Dritten drohen. Dass ein Motorradfahrer nicht durch eine ihn umgebende Karosserie geschützt ist, wirkt sich jedoch nicht zwingend aus.

Im zu entscheidenden Fall war ein Autofahrer im Wesentlichen für die Kollision mit dem Motorradfahrer verantwortlich, da der Autofahrer in eine Tankstelle abbiegen wollte und hierbei die Fahrbahn des Motorradfahrers überquerte.

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LG Hamburg, 24.05.2019 - Az: 306 O 15/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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