Die Betriebsgefahr eines Motorrads ist bei einem Unfall nicht grundsätzlich erhöht sondern richtet sich vor allem nach diejenigen Schäden, die Dritten drohen. Dass ein Motorradfahrer nicht durch eine ihn umgebende Karosserie geschützt ist, wirkt sich jedoch nicht zwingend aus.
Im zu entscheidenden Fall war ein Autofahrer im Wesentlichen für die Kollision mit dem Motorradfahrer verantwortlich, da der Autofahrer in eine Tankstelle abbiegen wollte und hierbei die Fahrbahn des Motorradfahrers überquerte.
Im zu entscheidenden Fall war ein Autofahrer im Wesentlichen für die Kollision mit dem Motorradfahrer verantwortlich, da der Autofahrer in eine Tankstelle abbiegen wollte und hierbei die Fahrbahn des Motorradfahrers überquerte.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


