Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.862 Anfragen

Abstellen von Fahrrädern in der Fußgängerzone

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

In Straßen, die im Wege der Teileinziehung nach § 8 NStrG auf die Benutzungsart Fußgängerverkehr beschränkt sind (Fußgängerzonen), stehen straßenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften dem Abstellen von Fahrrädern durch Fußgänger grundsätzlich nicht entgegen.

Um zu klären, ob das Abstellen von Fahrrädern ausgeschlossen oder erlaubt ist, kommt es darauf an, ob dieser Vorgang zu der Verkehrsart Fußgängerverkehr gehört.

Ein Fahrrad, das von einem Passanten mitgeführt und vorübergehend in einem Fußgängerbereich abgestellt wird, um ihm eine für den Fußgängerverkehr typische Verrichtung zu ermöglichen, gehört auch während der Zeit des Abstellens zum Fußgängerverkehr. Es handelt sich beim Mitführen und Abstellen um einen einheitlichen Lebensvorgang, wenn etwa ein Fahrrad vor einem Geschäft während des Einkaufs oder vor einer Arztpraxis während des Besuchs des Arztes abgestellt wird. Das Fahrrad wird nicht durch das Abstellen zum Teil des ruhenden Fahrradverkehrs, der in der Tat im Fußgängerbereich unzulässig wäre.

Das Straßenverkehrsrecht regelt das Verkehrsverhalten derjenigen, welche die Straße nutzen. Es steht dem Abstellen von Fahrrädern in Fußgängerbereichen als einem Verkehrsverhalten von Fußgängern nicht entgegen. § 25 Abs. 2 StVO erwähnt das Mitführen von „Fahrzeugen oder sperrigen Gegenständen“ als Teil des Fußgängerverkehrs. Auch daran wird deutlich, dass ein mitgeführtes Fahrrad mit einem sperrigen Gegenstand wie einem Koffer gleichzusetzen, kein Fortbewegungsmittel ist, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung der Straße als Fußgänger steht und deshalb nach der Straßenverkehrs-Ordnung dem Fußgängerverkehr zugeordnet werden muss.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant