Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.049 Anfragen
Gutachtenkosten werden bei Bagatellschäden nicht erstattet
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, 29.11.1988 - Az: X ZR 112/87).
Etwas Anderes gilt nur bei sog. Bagatellschäden, bei denen der Geschädigte von der Einholung eines Sachverständigengutachtens Abstand zu nehmen hat, da insoweit ein Kostenvoranschlag ausreichen soll. Das Gericht setzt diese im Bereich von 1.000,00 EUR an.
LG Arnsberg, 07.12.2016 - Az: I-3 S 54/16
ECLI:DE:LGAR:2016:1207.3S54.16.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!