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Schweizerische Verkehrsbußgeldentscheidung: Rechtsgrundlagen für die Vollstreckung in Deutschland

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine schweizerische Bußgeldentscheidung wegen Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Straßenverkehrs gehört ihrem Inhalt nach allein dem Strafrecht an und ist keine Zivilsache. Sie kann nicht nach dem Lugano-Übereinkommen in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden.

Eine Vollstreckung ist derzeit auch nicht nach dem Deutsch - schweizerischen Polizeivertrag möglich, weil dessen Bestimmungen über die Vollstreckungshilfe bezüglich Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs nicht in Kraft sind.


OLG Brandenburg, 25.01.2017 - Az: 7 W 115/16

ECLI:DE:OLGBB:2017:0125.7W115.16.0A

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