Automatisches Entstehen einer sog. „Ruheversicherung„ durch Entstempelung des Kfz-Kennzeichens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine allein mit der Abmeldung des Fahrzeugs einhergehende Entstempelung des Kennzeichens führt für sich genommen nicht dazu, dass der Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht (sog. Ruheversicherung), mit der Folge, dass der Versicherungsschutz im Außenverhältnis nicht entfällt und einem Geschädigten ein Schadenersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer zustehen kann, so dass der Gebrauch des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht den Tatbestand des § 6 PflVG erfüllt.
OLG Oldenburg, 16.06.2017 - Az: 1 Ss 115/17
ECLI:DE:OLGOL:2017:0616.1SS115.17.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.