Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.864 Anfragen
Nichtaufklärung über überhöhten Mietwagentarif - Unfallgeschädigter hat Schadensersatzanspruch
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Unfallgeschädigter hat einen Schadensersatzanspruch gegen ein Mietwagenunternehmen, wenn dieses den Unfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nicht darauf hinweist, dass der angebotene Tarif erheblich über dem Normaltarif des örtlichen Markes liegt und daher die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten nicht vollumfänglich übernehmen wird.
Vorliegend hatte das Unternehmen sogar erklärt, sie würde die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung schicken - damit hätte der Geschädigte nichts zu tun. Dies suggerierte, dass die Mietwagenkosten von der gegnerischen Versicherung - im Umfang der Haftung - voll übernommen werden.
Es ist anzunehmen, dass der Geschädigte sich bei aufklärungsgerechten Verhalten am Markt orientiert und einen Tarif gewählt hätte, der jedenfalls die im Haftungsprozess zuerkannten Mietwagenkosten nicht überschritten hätte.
Der Schadensersatzanspruch entsprach daher vorliegend der Höhe der überhöhten Kosten.
LG Hamburg, 23.06.2017 - Az: 320 S 133/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.