Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.459 Anfragen

Abschleppmaßnahme und das Zusatzzeichen „gewerblicher Lieferverkehr frei“

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein "geschäftsmäßiger Transport" i. S. d. Zusatzzeichens 1026-35 "gewerblicher Lieferverkehr frei" liegt unabhängig von Art und Umfang des beförderten Gegenstandes vor, wenn der durchgeführte Transport zur Führung und Aufrechterhaltung des Geschäfts- oder Gewerbetriebes erforderlich ist.

Ein Transport von Gegenständen, der in einem nur irgendwie gearteten entfernten Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb steht, stellt keinen Lieferverkehr dar.


VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - Az: 17 K 4420/13

ECLI:DE:VGGE:2016:0610.17K4420.13.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.459 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant