Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Unfallfahrzeug nach Vorliegen eines Sachverständigengutachtens veräußert

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Es stellt keine Schadensminderungspflichtverletzung dar, wenn der Geschädigte sieben Tage nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall das Unfallfahrzeug veräußert, ohne zuvor dem Schädiger noch Gelegenheit zu geben, ihm ein höheres Restwertangebot für das Fahrzeug nachzuweisen.

Der Geschädigte hat im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen - hieraus kann aber keine generelle Verpflichtung des Geschädigten hergeleitet werden, vor dem Verkauf seines Fahrzeuges dem Haftpflichtversicherer das Schadensgutachten zugänglich zu machen und ihm einen gewissen Zeitraum zum Nachweis höherer Restwertangebote einzuräumen. Bereits in seiner Entscheidung vom 06.04.1993, VI ZR 181/92, hat der Bundesgerichtshof für einen ähnlich gelagerten Fall, in dem die geschädigte Klägerin ein Schadensgutachten mit korrekter Wertermittlung eingeholt und ihr Fahrzeug bereits einen Tag nach der Mitteilung des Schadensgutachtens an den gegnerischen Haftpflichtversicherer verkauft hatte, entschieden, dass die geschädigte Klägerin nicht dazu verpflichtet gewesen sei, das von ihr eingeholte Gutachten vor der Veräußerung des Fahrzeuges den dortigen Beklagten zur Kenntnis zu bringen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant