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Einmaliger und unwissentlichen Konsum von Kokain und die Darlegungspflicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beruft sich ein Fahrerlaubnisinhaber auf einen einmaligen und unwissentlichen Kokain-Konsum, so muss dies nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegt werden. Gelingt dies nicht, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.


OVG Bremen, 12.02.2016 - Az: 1 LA 261/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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