Beruft sich ein Fahrerlaubnisinhaber auf einen einmaligen und unwissentlichen Kokain-Konsum, so muss dies nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegt werden. Gelingt dies nicht, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
OVG Bremen, 12.02.2016 - Az: 1 LA 261/15
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