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Trennungsgebot bei Cannabiskonsum

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Frage, ob seit der Empfehlung der Grenzwertkommission (in: BA 2015, 322) gegen das aus Nr. 9.2.2. der Anlage 4 zur FeV folgende Trennungsgebot bei dem neuerdings empfohlenen Wert von 3,0 ng THC/mL Blutserum verstoßen wird oder weiterhin bei 1,0 ng, lässt sich Eilverfahren nicht beantworten.

Die deswegen anzustellende Folgenabwägung fällt zu Lasten des Drogen konsumierenden Fahrerlaubnisinhabers aus.

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