Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.883 Anfragen
Erstattungsfähigkeit von Unfallschäden nach der Veräußerung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden ging es um einen Unfallschaden, der erst nach Verkauf des reparierten Unfallfahrzeugs auftrat. Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass auch solche Fälle vom Schadensersatzanspruch des Unfalles umfasst sind.
Die vorliegend geltend gemachten Kosten für die Reparatur der Antriebswelle stellen eine sogenannte Schadenserweiterung dar. Der Schaden an der Antriebswelle beruhte auf dem streitgegenständlichen Unfall. Der Sachverständige hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Beschädigung der Antriebswelle mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Unfall eingetreten ist.
Auf die Weiterveräußerung respektive die Inzahlunggabe des beschädigten oder instandgesetzten Fahrzeugs kommt es nicht an. Auch wenn der ehemalige Eigentümer das Fahrzeug weitergenutzt hätte, stünde ihm der erweiterte Schadensersatz zu. Danach ist er auch nach einer Weiterveräußerung nicht anders zu stellen, als hätte er das Fahrzeug selbst genutzt.
AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2016 - Az: 821 C 228/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...