Das grüne Pfeilschild berechtigt nur dann zum Abbiegen nach rechts bei Rot, wenn sich das Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen befindet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 und 8 StVO). Befindet sich die Lichtzeichenanlage - wie hier - vor einem Kreisverkehr, erlaubt die Grünpfeilregelung im übrigen nur das sofortige Ausfahren bei der ersten Möglichkeit, nicht die Weiterfahrt im Kreis.
KG, 20.08.2001 - Az: 2 Ss 143/01
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