Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.704 Anfragen

Wenn der Neuwagen mehr schluckt als angegeben ...

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weicht der tatsächliche Kraftstoff von der Herstellerangabe ab und liegt die Abweichung unter 10% (hier 7,7 statt 7,1 l/100km gem. Angabe im technischen Datenblatt), so berechtigt dies den Käufer nicht dazu, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der im Datenblatt angegebene Wert war auch bei ausgesprochen sparsamer Fahrweise nicht zu erreichen. Das Gericht führte hierzu aus, dass die Angaben im Datenblatt sich regelmäßig nicht auf das konkrete Fahrzeug beziehen, sondern auf ein der Serie zuzuordnendes allgemeines Labor-Prüffahrzeug, das ganz bestimmten Messbedingungen laut EG-Richtlinien unterliegt, nicht aber dem alltäglichen Betrieb. Daher sind Abweichungen bis zu 10% hinzunehmen.


OLG Hamm, 09.06.2011 - Az: I-28 U 12/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut