Neuwagen ist lauter Spritschlucker - Rückabwicklung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufs, wenn ein Neuwagen aufgrund einer mangelhaften Verkleidung der A-Säule auf einer Fahrzeugseite sowie einer nicht hundertprozentigen Einpassung der Frontscheibe eine abnorme Geräuschentwicklung aufweist und zudem der Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt um 8% von den Herstellerangaben