Es berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufs, wenn ein Neuwagen aufgrund einer mangelhaften Verkleidung der A-Säule auf einer Fahrzeugseite sowie einer nicht hundertprozentigen Einpassung der Frontscheibe eine abnorme Geräuschentwicklung aufweist und zudem der Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt um 8% von den Herstellerangaben
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OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - Az: I-1 U 238/07
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