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Neuwagen ist lauter Spritschlucker - Rückabwicklung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufs, wenn ein Neuwagen aufgrund einer mangelhaften Verkleidung der A-Säule auf einer Fahrzeugseite sowie einer nicht hundertprozentigen Einpassung der Frontscheibe eine abnorme Geräuschentwicklung aufweist und zudem der Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt um 8% von den Herstellerangaben

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Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzMartin Becker

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