Es berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufs, wenn ein Neuwagen aufgrund einer mangelhaften Verkleidung der A-Säule auf einer Fahrzeugseite sowie einer nicht hundertprozentigen Einpassung der Frontscheibe eine abnorme Geräuschentwicklung aufweist und zudem der Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt um 8% von den Herstellerangaben
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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