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Neuwagen ist lauter Spritschlucker - Rückabwicklung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufs, wenn ein Neuwagen aufgrund einer mangelhaften Verkleidung der A-Säule auf einer Fahrzeugseite sowie einer nicht hundertprozentigen Einpassung der Frontscheibe eine abnorme Geräuschentwicklung aufweist und zudem der Kraftstoffverbrauch im Durchschnitt um 8% von den Herstellerangaben

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OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - Az: I-1 U 238/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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