Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.970 Anfragen
Erstzulassung mehr als 12 Monate nach Herstellung - Jahreswagen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so entspricht ein solches von einem Händler als Jahreswagen verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit.
BGH, 07.06.2006 - Az: VIII ZR 180/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!